Ein Führungszeugnis kann entweder persönlich oder über das Internet beantragt werden. Seit der Einführung eines elektronischen Anforderungssystems stellen immer mehr Menschen ihren Antrag von zu Hause aus. In einem leicht verständlichen Online-Wegweiser wird erklärt, wie eine Beantragung online funktioniert.
Eine Beantragung ist prinzipiell ab dem 14. Lebensjahr möglich. Für Jugendliche zwischen
14 und 17 Jahren kann der gesetzliche Vertreter ein Führungszeugnis beantragen.
Ist eine Person geschäftsunfähig, muss der gesetzliche Vertreter das Führungszeugnis unter Vorlage einer Vertretungsvollmacht anfordern.
Darüber hinaus kann ein Führungszeugnis in Deutschland nur in deutscher Sprache angefordert werden. Dem Besitzer bleibt hierbei freigestellt, ob er sein Dokument in eine andere Sprache übersetzen lassen möchte. Weiterhin kann jederzeit eine beglaubigte Kopie eines Führungszeugnisses von einer siegelführenden Behörde oder einem Notar erstellt werden. Vom Bundesamt für Justiz wird diese Leistung nicht angeboten.
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Benötigt eine Behörde ein erweitertes Führungszeugnis, lassen sich daraus immer die Gerichtsbeschlüsse ableiten, wie zum Beispiel eine Anordnung zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Die Löschfristen für Eintragungen ins Zentralregister, die ebenfalls im Führungszeugnis erscheinen, richten sich nach der Höhe der verhängten Verurteilungen. In Ausnahmefällen kann eine vorzeitige Nichtaufnahme von Verurteilungen in das Führungszeugnis schriftlich beantragt werden. Dies lässt sich unter Angabe einer genauen Begründung, mit der Einreichung sämtlicher Personalien sowie einer vollständigen Darstellung der Lebenssituation in manchen Fällen erfolgreich durchsetzen.